Mit den unten stehenden Formularen können Sie alle Serviceleistungen rund um Ihren Messeauftritt bestellen, z.B. zusätzliche Aussteller- und Parkausweise, Standbau, Elektroanschlüsse und vieles weitere.
Bitte beachten Sie, dass bereits berechnete Positionen nicht nochmal gesondert bestellt werden müssen.
Wenn Sie vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn, mit beigefügtem Formular anzeigen. Dies betrifft mit Inkrafttreten des Sächsischen Gaststättengesetzes neben dem Verkauf alkoholischer Getränke nunmehr auch die Verabreichung von zubereiteten Speisen zum direkten Verzehr am Ort.
Wer im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, kann von einer Anzeige befreit werden, wenn das abzugebende Sortiment in der Reisegewerbekarte aufgeführt ist. Das Formular sowie die Reisegewerbekarte senden Sie bitte per Fax oder per Mail an das Ordnungsamt Chemnitz.
Für jede eingegangene Anzeige wird dem Anbieter eine Anzeigebescheinigung erstellt und zugesandt. Je Anzeige entstehen Gebühren in Höhe von 20,00 €.
Formular: vorübergehendes Gaststättengewerbe
Die Anträge senden Sie bitte an das Ordnungsamt Chemnitz, Abt. Gewerbe/Marktwesen, Fax: 0371-488-3291 bzw. -3198 oder Mail ordnungamt@stadt-chemnitz.de. Für Rückfragen stehen Ihnen gern Frau Schmiedel (0371-488-3118) und Frau Ebert (0371-488-3147) zur Verfügung.